Nach wiederholtem Maisanbau bieten Spätsommer-
und zeitige Frühjahrsaussaaten ferner die Möglichkeit,
die Gefahr der Ausbreitung von Hirse zu umgehen, die
höhere Keimtemperaturen benötigt.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der
Bestandsbildung im Rahmen der Fertigstellungs-
pflege sind das Feuchthalten der Ansaatflächen bei
Trockenheit sowie eine ausreichende und kontinuier-
liche Nährstoffversorgung. Je schneller Nebenschluss
erreicht wird, umso geringer ist die Verunkrautungsge-
fahr. Eine im Ganzen ausgewogene, bei Bedarf jedoch
problemspezifisch orientierte Erhaltungspflege trägt
anschließend zu stabilen Rasenbeständen bei.
Letzteres bedeutet, dass z. B. ein durch Düngung
bewusst hervorgerufener Wachstumsschub zur Förde-
rung der Verdrängungskraft der Rasengräser fallweise
ebenso sinnvoll sein kann wie die Einschaltung von
„Mager- und Trockenphasen”, um anspruchsvollere
Fremdgräser zu reduzieren.
2.3.4.4.2 Ansaaten
Ansaaten bedürfen in der Regel keiner besonderen
Behandlung zur Regulierung des Besatzes an uner-
wünschten Pflanzenarten. Auf Oberboden und bei
Oberbodenverwendung in der Rasentragschicht auf-
tretende Ackerwildkräuter werden im Allgemeinen
durch den üblichen Rasenschnitt ausgeschaltet. Auch
sind die meisten Ackerwildkräuter nur einjährig.
Allerdings kann stärkeres Auftreten einiger schnittver-
träglicher Arten, wie Stellaria media, Anthemis- und
Matricaria-Arten, Polygonum aviculare und Capsella
bursa pastoris, die gegenüber jungen Ansaaten ver-
drängend und unterdrückend wirken, den abnahme-
fähigen Zustand beträchtlich hinausschieben. Macht
der Deckungsanteil derartiger Kräuter nach 3 bis 4
Schnitten insgesamt nicht mehr als 10 % aus, ist unter
zulässigen Bedingungen die Anwendung selektiver
Pflanzenbehandlungsmittel sinnvoll. Auf Grüns und
Vorgrüns sollten einzelne störende Fremdarten wie
Anthemis-, Matricaria- und Polygonum-Arten sowie
Folgende Toleranzgrenzen können daher empfohlen
werden:
••
Halbrauflächen im Annäherungsbereich 10 %
••
Spielbahnbegleitende Halbrauflächen 20 %
••
Überspielbare Halbrauflächen
30 %
2.3.4.4 Regulierung des Besatzes an uner-
wünschten Pflanzenarten
2.3.4.4.1 Vorbeugende Maßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen haben die Aufgabe, das
Auftreten unerwünschter Pflanzenarten auszuschlie-
ßen bzw. einzuschränken. Sie sind deshalb auf das Ziel
zu richten, das im Boden vorhandene bzw. ruhende
Potenzial dieser Pflanzen gering zu halten und die
Entwicklung der Ansaaten durch eine sachgerechte
Fertigstellungspflege zu fördern.
Wird Boden zur Herstellung von Rasentragschichten
verwendet, sollte er weitestgehend frei von austriebs-
fähigen Pflanzenteilen und keimfähigem Saatgut sein.
Der Mischplatz ist entsprechend herzurichten.
Darüber hinaus kommt vor allem bei anstehenden
und planierten Böden der Saatbettvorbereitung eine
besondere Bedeutung zu, um das Auftreten uner-
wünschter Pflanzenarten durch mechanische Maßnah-
men einzudämmen.
Auf die Entwicklung der Ansaat sind die Saatzeit und
die Fertigstellungspflege von besonderem Einfluss.
Günstige Saatzeiten liegen in der Regel im Spätsom-
mer sowie im Frühjahr.
Sommeransaaten sollten, besonders in Trockenla-
gen, vermieden werden, sofern eine Beregnung nicht
sichergestellt ist. Andernfalls muss infolge zögernder
Ansaatentwicklung mit stärkerem Auftreten uner-
wünschter Pflanzenarten gerechnet werden. Zumin-
dest ist dann eine vorübergehende Unterdrückung
der jungen Ansaatpflanzen zu befürchten.
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