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Nach wiederholtem Maisanbau bieten Spätsommer-

und zeitige Frühjahrsaussaaten ferner die Möglichkeit,

die Gefahr der Ausbreitung von Hirse zu umgehen, die

höhere Keimtemperaturen benötigt.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der

Bestandsbildung im Rahmen der Fertigstellungs-

pflege sind das Feuchthalten der Ansaatflächen bei

Trockenheit sowie eine ausreichende und kontinuier-

liche Nährstoffversorgung. Je schneller Nebenschluss

erreicht wird, umso geringer ist die Verunkrautungsge-

fahr. Eine im Ganzen ausgewogene, bei Bedarf jedoch

problemspezifisch orientierte Erhaltungspflege trägt

anschließend zu stabilen Rasenbeständen bei.

Letzteres bedeutet, dass z. B. ein durch Düngung

bewusst hervorgerufener Wachstumsschub zur Förde-

rung der Verdrängungskraft der Rasengräser fallweise

ebenso sinnvoll sein kann wie die Einschaltung von

„Mager- und Trockenphasen”, um anspruchsvollere

Fremdgräser zu reduzieren.

2.3.4.4.2 Ansaaten

Ansaaten bedürfen in der Regel keiner besonderen

Behandlung zur Regulierung des Besatzes an uner-

wünschten Pflanzenarten. Auf Oberboden und bei

Oberbodenverwendung in der Rasentragschicht auf-

tretende Ackerwildkräuter werden im Allgemeinen

durch den üblichen Rasenschnitt ausgeschaltet. Auch

sind die meisten Ackerwildkräuter nur einjährig.

Allerdings kann stärkeres Auftreten einiger schnittver-

träglicher Arten, wie Stellaria media, Anthemis- und

Matricaria-Arten, Polygonum aviculare und Capsella

bursa pastoris, die gegenüber jungen Ansaaten ver-

drängend und unterdrückend wirken, den abnahme-

fähigen Zustand beträchtlich hinausschieben. Macht

der Deckungsanteil derartiger Kräuter nach 3 bis 4

Schnitten insgesamt nicht mehr als 10 % aus, ist unter

zulässigen Bedingungen die Anwendung selektiver

Pflanzenbehandlungsmittel sinnvoll. Auf Grüns und

Vorgrüns sollten einzelne störende Fremdarten wie

Anthemis-, Matricaria- und Polygonum-Arten sowie

Folgende Toleranzgrenzen können daher empfohlen

werden:

••

Halbrauflächen im Annäherungsbereich 10 %

••

Spielbahnbegleitende Halbrauflächen 20 %

••

Überspielbare Halbrauflächen

30 %

2.3.4.4 Regulierung des Besatzes an uner-

wünschten Pflanzenarten

2.3.4.4.1 Vorbeugende Maßnahmen

Vorbeugende Maßnahmen haben die Aufgabe, das

Auftreten unerwünschter Pflanzenarten auszuschlie-

ßen bzw. einzuschränken. Sie sind deshalb auf das Ziel

zu richten, das im Boden vorhandene bzw. ruhende

Potenzial dieser Pflanzen gering zu halten und die

Entwicklung der Ansaaten durch eine sachgerechte

Fertigstellungspflege zu fördern.

Wird Boden zur Herstellung von Rasentragschichten

verwendet, sollte er weitestgehend frei von austriebs-

fähigen Pflanzenteilen und keimfähigem Saatgut sein.

Der Mischplatz ist entsprechend herzurichten.

Darüber hinaus kommt vor allem bei anstehenden

und planierten Böden der Saatbettvorbereitung eine

besondere Bedeutung zu, um das Auftreten uner-

wünschter Pflanzenarten durch mechanische Maßnah-

men einzudämmen.

Auf die Entwicklung der Ansaat sind die Saatzeit und

die Fertigstellungspflege von besonderem Einfluss.

Günstige Saatzeiten liegen in der Regel im Spätsom-

mer sowie im Frühjahr.

Sommeransaaten sollten, besonders in Trockenla-

gen, vermieden werden, sofern eine Beregnung nicht

sichergestellt ist. Andernfalls muss infolge zögernder

Ansaatentwicklung mit stärkerem Auftreten uner-

wünschter Pflanzenarten gerechnet werden. Zumin-

dest ist dann eine vorübergehende Unterdrückung

der jungen Ansaatpflanzen zu befürchten.

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