Im Vorgrün können bei einer Narbe aus Poa praten-
sis und Festuca-Arten mehr Fremdgräser toleriert
werden als bei Agrostis-Dominanz. Dies gilt auch für
Spielbahnen.
Cirsium und Rumex sind im Allgemeinen unproble-
matisch. Bei höheren Anteilen in Rauflächen mindern
sie jedoch den Futterwert des Aufwuchses und führen
gegebenenfalls zur „Verunkrautung” von Nachbar-
schaftsflächen.
Wird Grünland umbruchlos zu Spielbahnen umgewan-
delt, ist die Toleranzgrenze höher als bei Neuansaaten
anzusetzen. Schließlich dürfen die folgenden Tole-
ranzgrenzen auch deshalb nicht starr angewendet wer-
den, weil die entsprechenden Pflanzenanteile jahres-
zeitlich in gewissen Grenzen variieren. Außerdem kann
nicht außer Acht gelassen werden, dass die Bewertung
subjektiven Einflüssen unterliegt.
2.3.4.3.2 Sportplätze
Die Anforderungen an und die Aufwendungen für die
Pflege von Sportplätzen sind in Abhängigkeit von
Funktionen und Inanspruchnahme verschieden.
Die Rasensportflächen der höchsten Spielklassen wer-
den zwar nicht allzu stark frequentiert, jedoch unter-
liegen bestimmte Zonen einer erheblichen Belastung,
bzw. die Rasennarbe wird in beträchtlichem Umfang
und tief verletzt. Die Anforderungen bezüglich Scher-
festigkeit, Rückprallelastizität, Homogenität und
Erscheinungsbild („telegen” für Fernsehübertragun-
gen) werden von höheren Ansprüchen geprägt als auf
Rasenplätzen unterer Spielklassen.
Deshalb werden z. B. für Rasenspielfelder in Bundesli-
gastadien hier keine Toleranzgrenzen festgelegt.
Bei Plätzen der unteren Spielklassen sollte ein Anteil
an unerwünschten Pflanzenarten
••
im Mittelfeld bis 10 %,
••
in den Seitenbereichen bis 25 %,
Deckungsgrad toleriert werden. Die Differenzierung
2.3.4. Tolerierbarkeit unerwünschter
Pflanzenarten
2.3.4.3.1 Einführung
Bestimmte Gräser und Kräuter sind unerwünscht, wenn
sie die Funktionsfähigkeit der Rasennarbe beeinträchti-
gen, die Pflege erschweren und (oder) das Gesamtbild
der Rasenfläche stören. Auf Golfgrüns werden derartige
Pflanzen gar nicht geduldet, auf anderen Rasensport-
flächen können je nach Anspruch an die Grasnarbe
bestimmte Pflanzenarten mit gewissen Anteilen auf-
treten, ohne dass eine Regulierung der Bestandszu-
sammensetzung eingeleitet werden muss.
Zu berücksichtigen sind die jeweils unterschiedli-
chen sportlichen Anforderungen an die Flächen und
ebenso die unterschiedlichen Aufwendungen für die
Pflege der Flächen. Diese beiden Faktoren bestimmen
die Tolerierbarkeit an Arten und Prozentanteilen sonst
unerwünschter Pflanzen wesentlich.
Eine bessere Kenntnis der Lebensweise der Arten
kann zu höherer Akzeptanz und größerer Toleranz
beitragen, wenn artspezifische Behandlungsmaß-
nahmen durchgeführt werden. So ist die Bekämpfung
Einjähriger und Zweijähriger nur in Ausnahmefällen
erforderlich, weil sie ihren Lebenszyklus in Ansaa-
ten vor den dauerstabilisierenden Ansaatgräsern
abschließen. Problematisch sind wurzelresistente
Arten und Rosettenbildner.
Die unter 4.2 und 4.3 angegebenen Toleranzgrenzen
unerwünschter Pflanzenarten stellen allgemeine Richt-
werte dar, die nicht starr betrachtet werden dürfen.
Einerseits werden auf vielen Sportplätzen relativ hohe
Anteile an unerwünschten Pflanzenarten geduldet,
andererseits müssen auf Golfplätzen spezifische Ein-
zelaspekte besonders berücksichtigt werden. Kurzle-
bige Ackerunkräuter oder andere schnittempfindliche
Arten können dann regulierungsbedürftig sein, wenn
der Golfplatz zeitig eröffnet bzw. im Rahmen eines
großen Turniers benutzt werden soll.
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