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Im Vorgrün können bei einer Narbe aus Poa praten-

sis und Festuca-Arten mehr Fremdgräser toleriert

werden als bei Agrostis-Dominanz. Dies gilt auch für

Spielbahnen.

Cirsium und Rumex sind im Allgemeinen unproble-

matisch. Bei höheren Anteilen in Rauflächen mindern

sie jedoch den Futterwert des Aufwuchses und führen

gegebenenfalls zur „Verunkrautung” von Nachbar-

schaftsflächen.

Wird Grünland umbruchlos zu Spielbahnen umgewan-

delt, ist die Toleranzgrenze höher als bei Neuansaaten

anzusetzen. Schließlich dürfen die folgenden Tole-

ranzgrenzen auch deshalb nicht starr angewendet wer-

den, weil die entsprechenden Pflanzenanteile jahres-

zeitlich in gewissen Grenzen variieren. Außerdem kann

nicht außer Acht gelassen werden, dass die Bewertung

subjektiven Einflüssen unterliegt.

2.3.4.3.2 Sportplätze

Die Anforderungen an und die Aufwendungen für die

Pflege von Sportplätzen sind in Abhängigkeit von

Funktionen und Inanspruchnahme verschieden.

Die Rasensportflächen der höchsten Spielklassen wer-

den zwar nicht allzu stark frequentiert, jedoch unter-

liegen bestimmte Zonen einer erheblichen Belastung,

bzw. die Rasennarbe wird in beträchtlichem Umfang

und tief verletzt. Die Anforderungen bezüglich Scher-

festigkeit, Rückprallelastizität, Homogenität und

Erscheinungsbild („telegen” für Fernsehübertragun-

gen) werden von höheren Ansprüchen geprägt als auf

Rasenplätzen unterer Spielklassen.

Deshalb werden z. B. für Rasenspielfelder in Bundesli-

gastadien hier keine Toleranzgrenzen festgelegt.

Bei Plätzen der unteren Spielklassen sollte ein Anteil

an unerwünschten Pflanzenarten

••

im Mittelfeld bis 10 %,

••

in den Seitenbereichen bis 25 %,

Deckungsgrad toleriert werden. Die Differenzierung

2.3.4. Tolerierbarkeit unerwünschter

Pflanzenarten

2.3.4.3.1 Einführung

Bestimmte Gräser und Kräuter sind unerwünscht, wenn

sie die Funktionsfähigkeit der Rasennarbe beeinträchti-

gen, die Pflege erschweren und (oder) das Gesamtbild

der Rasenfläche stören. Auf Golfgrüns werden derartige

Pflanzen gar nicht geduldet, auf anderen Rasensport-

flächen können je nach Anspruch an die Grasnarbe

bestimmte Pflanzenarten mit gewissen Anteilen auf-

treten, ohne dass eine Regulierung der Bestandszu-

sammensetzung eingeleitet werden muss.

Zu berücksichtigen sind die jeweils unterschiedli-

chen sportlichen Anforderungen an die Flächen und

ebenso die unterschiedlichen Aufwendungen für die

Pflege der Flächen. Diese beiden Faktoren bestimmen

die Tolerierbarkeit an Arten und Prozentanteilen sonst

unerwünschter Pflanzen wesentlich.

Eine bessere Kenntnis der Lebensweise der Arten

kann zu höherer Akzeptanz und größerer Toleranz

beitragen, wenn artspezifische Behandlungsmaß-

nahmen durchgeführt werden. So ist die Bekämpfung

Einjähriger und Zweijähriger nur in Ausnahmefällen

erforderlich, weil sie ihren Lebenszyklus in Ansaa-

ten vor den dauerstabilisierenden Ansaatgräsern

abschließen. Problematisch sind wurzelresistente

Arten und Rosettenbildner.

Die unter 4.2 und 4.3 angegebenen Toleranzgrenzen

unerwünschter Pflanzenarten stellen allgemeine Richt-

werte dar, die nicht starr betrachtet werden dürfen.

Einerseits werden auf vielen Sportplätzen relativ hohe

Anteile an unerwünschten Pflanzenarten geduldet,

andererseits müssen auf Golfplätzen spezifische Ein-

zelaspekte besonders berücksichtigt werden. Kurzle-

bige Ackerunkräuter oder andere schnittempfindliche

Arten können dann regulierungsbedürftig sein, wenn

der Golfplatz zeitig eröffnet bzw. im Rahmen eines

großen Turniers benutzt werden soll.

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