Anhang
sen mechanisch entfernt werden. Auf Vorgrüns ist ein
Anteil von 5 % an störenden Kräutern tolerierbar.
Abschläge
Auf Abschlägen kann der Standort des Spielers inner-
halb eines definierten Bereiches ausgesucht wer-
den. In der Regel wird von einem Tee abgeschlagen.
Daher tritt die Frage der Störung der Funktionsfähig-
keit eher in den Hintergrund. Wegen Störungen im
Erscheinungsbild und Erhöhung des Pflegeaufwands,
z. B. durch schneller wachsende Fremdarten, sollte
ein Anteil an störenden Kräutern von 10 % nicht über-
schritten werden.
Spielbahnen
Auf Spielbahnen muss der Ball nach den Regeln dort
weiter gespielt werden, wo er liegt. Daher sind hohe
Ansprüche an die Tragfähigkeit der Rasennarbe zu
stellen. Vor allem horst- und rosettenartige Pflanzen
stören die Funktionsfähigkeit der Rasensportfläche.
Weiterhin kann Stängelbildung bzw. Durchwachsen
der Kräuter zu höherem Pflegeaufwand führen. In den
Landezonen und den Annäherungsbereichen vor den
Grüns sind nur geringere Anteile an unerwünschten
Pflanzenarten vertretbar. Die Toleranzgrenze an stö-
renden Kräutern kann daher
••
bei allgemeinen Spielbahnbereichen bei 20 %,
••
in den Landes- und Annäherungsbereichen bei 10 %
Deckungsgrad liegen.
Halbrauflächen
Insbesondere wegen der optischen Behinderung des
Spiels sollte der Anteil an Trifolium repens in diesen
Funktionsbereichen auf ein Minimum reduziert sein,
da der Ball schlecht oder gar nicht gefunden wird.
Ansonsten gelten die gleichen Ansprüche wie bei
Spielbahnen. Bei Halbrauflächen, die nur überspielt
werden, kann man die Toleranzgrenze höher ansetzen.
zwischen Mittelfeld und Seitenbereichen ergibt sich
naturgemäß, da vor allem Kräuter nicht sehr belastbar
sind und deshalb im Mittelfeld weniger vorkommen.
Eine Sonderstellung nehmen Poa annua (und Poa
supina) sowie Poa trivialis und Agrostis-Arten ein, letz-
tere besonders in den Seitenbereichen auftretend. Sie
müssen in einem bestimmten Umfang toleriert wer-
den, da sie bezüglich Pflege nur durch Extensivierung
in Grenzen gehalten werden können.
2.3.4.3.3 Golfplätze
Entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen an
die Nutzbarkeit der Spielelemente sind diese nach den
Funktionsbereichen Grüns mit Vorgrüns, Abschläge,
Spielbahnen und spielbahnbegleitende Halbrauflä-
chen gesondert zu betrachten. Der Halbraubereich
zwischen den Abschlägen und dem Spielbahnbeginn
ist bzgl. des Kräuteranteils eher unproblematisch, da
er in der Regel überspielt wird.
Die in der Folge beschriebenen Toleranzen gelten
für Standardplätze. Für die Tolerierbarkeit von uner-
wünschten Pflanzenarten auf Golfplätzen, die für
internationale Turniere genutzt werden, bzw. an deren
Funktionsfähigkeit und Erscheinungsbild von Betrei-
bern oder Ausrichtern höhere Ansprüche gestellt wer-
den, gelten in der Regel geringere Grenzen.
Grüns
Wegen der hohen Ansprüche an die Funktionsfähigkeit
eines Golfgrüns, z. B. darf der Balllauf nicht gestört
werden, sind unerwünschte Pflanzenarten nicht zu
tolerieren, mit Ausnahme solcher Grüns, deren Narbe
fast ausschließlich aus Poa annua besteht.
Vorgrüns
Auf Vorgrüns sind auch andere Schlagarten als das
Putten möglich. Daher können geringfügige Ein-
schränkungen in der Funktionsfähigkeit, in diesem Fall
Stören des Balllaufs, hingenommen werden.
Die Tragfähigkeit der Rasennarbe muss jedoch sicher-
gestellt sein. Horst- und rosettenartige Pflanzen müs-
2 . G r u n d s ät z e z u r f u n k t i o n s - u n d umwe lt -
g e r e c h t e n P f l e g e vo n R a s e n s p o r t f l äc h e n
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