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Anhang

sen mechanisch entfernt werden. Auf Vorgrüns ist ein

Anteil von 5 % an störenden Kräutern tolerierbar.

Abschläge

Auf Abschlägen kann der Standort des Spielers inner-

halb eines definierten Bereiches ausgesucht wer-

den. In der Regel wird von einem Tee abgeschlagen.

Daher tritt die Frage der Störung der Funktionsfähig-

keit eher in den Hintergrund. Wegen Störungen im

Erscheinungsbild und Erhöhung des Pflegeaufwands,

z. B. durch schneller wachsende Fremdarten, sollte

ein Anteil an störenden Kräutern von 10 % nicht über-

schritten werden.

Spielbahnen

Auf Spielbahnen muss der Ball nach den Regeln dort

weiter gespielt werden, wo er liegt. Daher sind hohe

Ansprüche an die Tragfähigkeit der Rasennarbe zu

stellen. Vor allem horst- und rosettenartige Pflanzen

stören die Funktionsfähigkeit der Rasensportfläche.

Weiterhin kann Stängelbildung bzw. Durchwachsen

der Kräuter zu höherem Pflegeaufwand führen. In den

Landezonen und den Annäherungsbereichen vor den

Grüns sind nur geringere Anteile an unerwünschten

Pflanzenarten vertretbar. Die Toleranzgrenze an stö-

renden Kräutern kann daher

••

bei allgemeinen Spielbahnbereichen bei 20 %,

••

in den Landes- und Annäherungsbereichen bei 10 %

Deckungsgrad liegen.

Halbrauflächen

Insbesondere wegen der optischen Behinderung des

Spiels sollte der Anteil an Trifolium repens in diesen

Funktionsbereichen auf ein Minimum reduziert sein,

da der Ball schlecht oder gar nicht gefunden wird.

Ansonsten gelten die gleichen Ansprüche wie bei

Spielbahnen. Bei Halbrauflächen, die nur überspielt

werden, kann man die Toleranzgrenze höher ansetzen.

zwischen Mittelfeld und Seitenbereichen ergibt sich

naturgemäß, da vor allem Kräuter nicht sehr belastbar

sind und deshalb im Mittelfeld weniger vorkommen.

Eine Sonderstellung nehmen Poa annua (und Poa

supina) sowie Poa trivialis und Agrostis-Arten ein, letz-

tere besonders in den Seitenbereichen auftretend. Sie

müssen in einem bestimmten Umfang toleriert wer-

den, da sie bezüglich Pflege nur durch Extensivierung

in Grenzen gehalten werden können.

2.3.4.3.3 Golfplätze

Entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen an

die Nutzbarkeit der Spielelemente sind diese nach den

Funktionsbereichen Grüns mit Vorgrüns, Abschläge,

Spielbahnen und spielbahnbegleitende Halbrauflä-

chen gesondert zu betrachten. Der Halbraubereich

zwischen den Abschlägen und dem Spielbahnbeginn

ist bzgl. des Kräuteranteils eher unproblematisch, da

er in der Regel überspielt wird.

Die in der Folge beschriebenen Toleranzen gelten

für Standardplätze. Für die Tolerierbarkeit von uner-

wünschten Pflanzenarten auf Golfplätzen, die für

internationale Turniere genutzt werden, bzw. an deren

Funktionsfähigkeit und Erscheinungsbild von Betrei-

bern oder Ausrichtern höhere Ansprüche gestellt wer-

den, gelten in der Regel geringere Grenzen.

Grüns

Wegen der hohen Ansprüche an die Funktionsfähigkeit

eines Golfgrüns, z. B. darf der Balllauf nicht gestört

werden, sind unerwünschte Pflanzenarten nicht zu

tolerieren, mit Ausnahme solcher Grüns, deren Narbe

fast ausschließlich aus Poa annua besteht.

Vorgrüns

Auf Vorgrüns sind auch andere Schlagarten als das

Putten möglich. Daher können geringfügige Ein-

schränkungen in der Funktionsfähigkeit, in diesem Fall

Stören des Balllaufs, hingenommen werden.

Die Tragfähigkeit der Rasennarbe muss jedoch sicher-

gestellt sein. Horst- und rosettenartige Pflanzen müs-

2 . G r u n d s ät z e z u r f u n k t i o n s - u n d umwe lt -

g e r e c h t e n P f l e g e vo n R a s e n s p o r t f l äc h e n

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