Previous Page  70 / 346 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 70 / 346 Next Page
Page Background

S p o r t p l at z p l a n un g

70

Nach Fertigstellung der Dränarbeiten sollte unver-

züglich mit dem Einbau der weiteren Schichten des

Platzaufbaus begonnen werden, um eine Verunrei-

nigung der Dränstränge durch Baugrundmaterial zu

vermeiden.

Dränschlitze sind rohrlose Dränstränge, die zum Bei-

spiel bei Rasensportflächen entsprechend Aufbaubei-

spiel 3 Abb. 28 bzw. bei der Renovation Anwendung

finden. Sie sind 40 bis 80 mm breit, mindestens 200 mm

tief und sollen einen Abstand von 1 bis 1,5 m haben. Die

Verfüllung erfolgt mit Kies oder Splitt 2/8 mm.

Die Dränschlitze sind quer zum Oberflächengefälle

herzustellen und in gleichmäßigen Abständen von

nicht mehr als 20 m in quer verlaufende Dränstränge

einzubinden. Diese Dränstränge sollten, um Trocken-

schäden zu vermeiden, in den oberen 10 cm mit Bau-

grundmaterial abgedeckt werden.

3.2.2.2 Geschlossene Rohrleitungen

Geschlossene Rohrleitungen bestehen überwiegend

aus Kunststoffrohren (PVC, PE-HD bzw. PP). In Verbin-

dung mit Dränleitungen können Teilsickerrohre (LP)

aus Kunststoff mit geschlossener Sohle zweckmäßig

sein.

Geschlossene Rohrleitungen müssen wasserdicht

ausgeführt werden und den Bestimmungen nach DIN

1986, Teil 100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und

Grundstücke“ „Entwässerung von Grundstücken“ ent-

sprechen. Die Verlegung hat nach DIN EN 1610:2015-12

„Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –

kanälen“ zu erfolgen.

Die Leitungen sind mit einem Gefälle von mindestens

1/DN in mm und höchsten 1/DN in cm zu verlegen.

Rohrgräben für geschlossene Rohrleitungen werden

nach DIN EN 1610:2015-12 hergestellt. Beim Anschluss

an eine öffentliche Entwässerung sind die Anforderun-

gen der entsprechenden Fachämter zu erfüllen.

Dränrohrleitungen führen das überschüssige Boden-

wasser und das Sickerwasser ab; sie bestehen über-

wiegend aus Kunststoffdränrohren (PVC, PE-HD bzw.

PP), sie müssen mit Formstücken verbunden werden.

Bei wasserdurchlässigen Spielfeldbelägen soll ein

gleichmäßiger Abstand der Dränstränge von 5 bis 8 m,

je nach Baugrundbeschaffenheit vorgesehen werden.

Dränstränge bestehen aus den Dränrohren und der

Dränpackung; die Mindestsohlbreite der Dränstränge

ergibt sich aus dem äußeren Rohrdurchmesser

(DN) + 2 x 70 mm Abstand zwischen Rohr und Graben-

wand.

Dränstränge werden in der Regel mit senkrechten Wän-

den hergestellt; bei geeigneten Bodenverhältnissen

empfiehlt sich der Einsatz von Kabel- oder Grabenfräsen.

Das Gefälle der Dränrohrleitungen muss mindestens

0,3 % und höchstens 0,5 % betragen. Dränleitungs-

rohre sind auf einer Bettung von mindestens 50 mm

zu verlegen und müssen eine Überdeckung von min-

destens 200 mm erhalten, wobei die Dränpackung bis

Oberkante Erdplanum reichen muss.

Für die Bettung ist das gleiche Material wie für die

Dränpackung zu verwenden.

Dadurch ergibt sich die Mindesttiefe der Dränstränge.

Die Nennweite der Dränrohre (Sauger) beträgt mindes-

tens DN 65, die der Sammlerleitungen beträgt mindes-

tens DN 80. Die Dränsauger sind an die Sammelleitun-

gen mit Formstücken anzuschließen.

Die Dränpackung besteht aus Sand, Kiessand oder

anderen geeigneten durchlässigen und kornabge-

stuften Materialien, bei Rasenspielfeldern kann für

die Dränpackung der gleiche Baustoff verwendet wer-

den wie für die Dränschicht. Die Wasserdurchlässig-

keit des Dränpackungsmaterials k* muss mindestens

> 0,01 cm/s betragen. Die Prüfung der Wasserdurch-

lässigkeit erfolgt nach DIN 18035-5:2007-08.

3 . G e f ä l l e , E n t wä s s e r u n g u n d B e wä s s e r u n g