S p o r t p l at z p l a n un g
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Nach Fertigstellung der Dränarbeiten sollte unver-
züglich mit dem Einbau der weiteren Schichten des
Platzaufbaus begonnen werden, um eine Verunrei-
nigung der Dränstränge durch Baugrundmaterial zu
vermeiden.
Dränschlitze sind rohrlose Dränstränge, die zum Bei-
spiel bei Rasensportflächen entsprechend Aufbaubei-
spiel 3 Abb. 28 bzw. bei der Renovation Anwendung
finden. Sie sind 40 bis 80 mm breit, mindestens 200 mm
tief und sollen einen Abstand von 1 bis 1,5 m haben. Die
Verfüllung erfolgt mit Kies oder Splitt 2/8 mm.
Die Dränschlitze sind quer zum Oberflächengefälle
herzustellen und in gleichmäßigen Abständen von
nicht mehr als 20 m in quer verlaufende Dränstränge
einzubinden. Diese Dränstränge sollten, um Trocken-
schäden zu vermeiden, in den oberen 10 cm mit Bau-
grundmaterial abgedeckt werden.
3.2.2.2 Geschlossene Rohrleitungen
Geschlossene Rohrleitungen bestehen überwiegend
aus Kunststoffrohren (PVC, PE-HD bzw. PP). In Verbin-
dung mit Dränleitungen können Teilsickerrohre (LP)
aus Kunststoff mit geschlossener Sohle zweckmäßig
sein.
Geschlossene Rohrleitungen müssen wasserdicht
ausgeführt werden und den Bestimmungen nach DIN
1986, Teil 100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke“ „Entwässerung von Grundstücken“ ent-
sprechen. Die Verlegung hat nach DIN EN 1610:2015-12
„Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –
kanälen“ zu erfolgen.
Die Leitungen sind mit einem Gefälle von mindestens
1/DN in mm und höchsten 1/DN in cm zu verlegen.
Rohrgräben für geschlossene Rohrleitungen werden
nach DIN EN 1610:2015-12 hergestellt. Beim Anschluss
an eine öffentliche Entwässerung sind die Anforderun-
gen der entsprechenden Fachämter zu erfüllen.
Dränrohrleitungen führen das überschüssige Boden-
wasser und das Sickerwasser ab; sie bestehen über-
wiegend aus Kunststoffdränrohren (PVC, PE-HD bzw.
PP), sie müssen mit Formstücken verbunden werden.
Bei wasserdurchlässigen Spielfeldbelägen soll ein
gleichmäßiger Abstand der Dränstränge von 5 bis 8 m,
je nach Baugrundbeschaffenheit vorgesehen werden.
Dränstränge bestehen aus den Dränrohren und der
Dränpackung; die Mindestsohlbreite der Dränstränge
ergibt sich aus dem äußeren Rohrdurchmesser
(DN) + 2 x 70 mm Abstand zwischen Rohr und Graben-
wand.
Dränstränge werden in der Regel mit senkrechten Wän-
den hergestellt; bei geeigneten Bodenverhältnissen
empfiehlt sich der Einsatz von Kabel- oder Grabenfräsen.
Das Gefälle der Dränrohrleitungen muss mindestens
0,3 % und höchstens 0,5 % betragen. Dränleitungs-
rohre sind auf einer Bettung von mindestens 50 mm
zu verlegen und müssen eine Überdeckung von min-
destens 200 mm erhalten, wobei die Dränpackung bis
Oberkante Erdplanum reichen muss.
Für die Bettung ist das gleiche Material wie für die
Dränpackung zu verwenden.
Dadurch ergibt sich die Mindesttiefe der Dränstränge.
Die Nennweite der Dränrohre (Sauger) beträgt mindes-
tens DN 65, die der Sammlerleitungen beträgt mindes-
tens DN 80. Die Dränsauger sind an die Sammelleitun-
gen mit Formstücken anzuschließen.
Die Dränpackung besteht aus Sand, Kiessand oder
anderen geeigneten durchlässigen und kornabge-
stuften Materialien, bei Rasenspielfeldern kann für
die Dränpackung der gleiche Baustoff verwendet wer-
den wie für die Dränschicht. Die Wasserdurchlässig-
keit des Dränpackungsmaterials k* muss mindestens
> 0,01 cm/s betragen. Die Prüfung der Wasserdurch-
lässigkeit erfolgt nach DIN 18035-5:2007-08.
3 . G e f ä l l e , E n t wä s s e r u n g u n d B e wä s s e r u n g




