Fußball-Regeln 2018/2019
42 Spielregeln 2018 /19 | Regel 05 | Schiedsrichter 7. Haftung von Spieloffiziellen Ein Schiedsrichter haftet nicht für • Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern, • Sachschäden jeglicher Art, • sonstige Schäden von Einzelpersonen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäß den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Durchführung, zum Spielen oder zur Leitung einer Partie zurückzuführen sind oder sein könnten. Solche Entscheidungen können eine Entscheidung beinhalten, • ob der Zustand des Spielfelds oder seiner Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht, • ein Spiel aus welchem Grund auch immer abzubrechen, • ob die auf dem Feld während des Spiels benutzten Ausrüstungsteile oder der Ball spieltauglich sind, • das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht, • das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen, • zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht wird, • einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu gestatten oder nicht, • soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen (einschließlich von Team- und Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderen Medienvertretern) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht, • die er in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fußballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder Vorschriften ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.
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