Fußball-Regeln 2018/2019
102 Spielregeln 2018 /19 | VSA-Protokoll – Grundsätze, Praxis und Vorgehen • Der VSA kann die TV-Bilder bei normaler Geschwindigkeit und/oder in Zeitlupe überprüfen. Grundsätzlich sollte die Zeitlupe aber nur für objektive Entscheidungen verwendet werden (z. B. Ort des Vergehens, Position des Spielers, Ort des Kontakts bei Foul- und Handspielen, Ball aus dem Spiel (einschließlich Tor/kein Tor)). Normale Geschwindigkeit sollte verwendet werden, um den Schweregrad eines Vergehens oder eine mögliche Absicht bei einem Handspiel zu beurteilen. • Entdeckt der VSA bei der Videosichtung keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung bzw. keinen schwerwiegenden Vorfall, der übersehen wurde, muss er dies dem Schiedsrichter in der Regel nicht kommunizieren (stille Videosichtung). Manchmal kann es dem Schiedsrichter/ Schiedsrichterassistenten aber dabei helfen, die Spieler oder das Spiel zu beruhigen, wenn der VSA bestätigt, dass keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung vorliegt bzw. kein schwerwiegender Vorfall übersehen wurde. • Muss der Schiedsrichter die Spielfortsetzung für eine Videosichtung verzögern, zeigt er dies an, indem er einen Finger mit einer klaren Geste an den Ohrhörer oder ans Headset hält und dabei den anderen Arm ausstreckt. Mit diesem Zeichen zeigt der Schiedsrichter an, dass er vom VSA oder einem anderen Spieloffiziellen Informationen erhält. Er muss das Zeichen so lange machen, bis die Sichtung abgeschlossen ist. • Entdeckt der VSA bei der Videosichtung eine mögliche klare und offensichtliche Fehlentscheidung bzw. einen schwerwiegenden Vorfall, der übersehen wurde, teilt er dies (ohne die zu treffende Entscheidung) dem Schiedsrichter mit, der dann entscheidet, ob er eine Videoüberprüfung vornimmt. Videoüberprüfung • Der Schiedsrichter kann bei einer möglichen klaren und offensichtlichen Fehlentscheidung oder einem schwerwiegenden Vorfall, der übersehen wurde, eine Videoüberprüfung einleiten, wenn: • • der VSA (oder ein anderer Spieloffizieller) eine Videoüberprüfung empfiehlt oder • • der Schiedsrichter vermutet, einen schwerwiegenden Vorfall übersehen zu haben.
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