Fußball-Regeln 2018/2019

101 Spielregeln 2018 /19 | VSA-Protokoll – Grundsätze, Praxis und Vorgehen • Ist der VSA gerade mit der Sichtung oder der Videoüberprüfung eines Vorfalls beschäftigt, darf der AVSA mit dem Schiedsrichter reden, insbesondere, wenn das Spiel unterbrochen werden muss bzw. noch nicht fortgesetzt werden darf. • Entscheidet der Schiedsrichter, die TV-Bilder zu konsultieren, wählt der VSA den besten Kamerawinkel und die beste Wiedergabegeschwindigkeit, wobei der Schiedsrichter auch andere/weitere Winkel/Geschwindigkeiten verlangen kann. Vorgehen Ursprüngliche Entscheidung • Der Schiedsrichter und die übrigen Spieloffiziellen müssen immer eine erste Entscheidung treffen (einschließlich etwaiger Disziplinarmaßnahmen), wie wenn es keinen VSA gäbe (Ausnahme: Vorfälle, die übersehen wurden). • Der Schiedsrichter und die übrigen Spieloffiziellen dürfen nicht auf eine Entscheidung verzichten, da dies zu einer „schwachen“, unentschlossenen Spielleitung, zu vielen Videoüberprüfungen und erheblichen Problemen bei einem etwaigen Ausfall der Technologie führt. • Nur der Schiedsrichter darf die endgültige Entscheidung treffen. Der VSA hat denselben Status wie die übrigen Spieloffiziellen und steht dem Schiedsrichter nur beratend zur Seite. • Das verzögerte Anzeigen/Abpfeifen eines Vergehens ist nur in einer sehr klaren Angriffssituation zulässig, d. h., wenn ein Spieler gerade ein Tor erzielt oder ungehindert auf den gegnerischen Strafraum zuläuft. • Wartet ein Schiedsrichterassistent mit dem Anzeigen eines Vergehens ab, muss er die Fahne heben, wenn ein Tor fällt bzw. auf Strafstoß entschieden wird, da seine Entscheidung die Grundlage für eine etwaige Videosichtung bzw. eine -überprüfung liefert. Videosichtung • Der VSA überprüft automatisch die TV-Bilder zu jeder Entscheidung bzw. zu jedem Vorfall im Zusammenhang mit einem Tor, einem Strafstoß, einer direkten roten Karte oder Spielerverwechslungen mittels verschiedener Kamerawinkel und Wiedergabegeschwindigkeiten.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=