Fußball-Regeln 2018/2019
98 Spielregeln 2018 /19 | VSA-Protokoll – Grundsätze, Praxis und Vorgehen 4. Nur der Schiedsrichter kann eine Videoüberprüfung einleiten. Der VSA (und andere Spieloffizielle) kann dem Schiedsrichter eine Videoüberprüfung lediglich empfehlen. 5. Die endgültige Entscheidung fällt immer der Schiedsrichter, entweder aufgrund der Informationen des VSA oder nach eigener Videoüberprüfung am Spielfeldrand. 6. Für die Videoüberprüfung gibt es keine zeitliche Einschränkung, denn Genauigkeit ist wichtiger als Geschwindigkeit. 7. Die Spieler und Teamoffiziellen dürfen den Schiedsrichter weder bedrängen noch zur Videoüberprüfung auffordern noch versuchen, die Videoüberprüfung oder die endgültige Entscheidung zu beeinflussen. 8. Aus Gründen der Transparenz muss der Schiedsrichter bei einer Videoüberprüfung immer sichtbar sein. 9. Läuft das Spiel nach einem Vorfall, der anschließend überprüft wird, weiter, bleiben sämtliche Disziplinarmaßnahmen, die seit diesem Vorfall ergriffen oder erforderlich wurden, gültig, selbst wenn die ursprüngliche Entscheidung geändert wird (Ausnahme: Verwarnung/Feldverweis nach dem Verhindern eines aussichtsreichen Angriffs oder dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance). 10. Wurde das Spiel unterbrochen und bereits fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen (z. B. wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beißens des Gegners oder einer anstößigen, beleidigenden und/oder demütigenden Geste) eine Videoüberprüfung vornehmen. 11. Der Zeitraum vor und nach einem Vorfall, der überprüft werden kann, wird in den Spielregeln sowie im VSA-Protokoll geregelt. 12. Da der VSA automatisch jede Spielsituation/Entscheidung überprüft, gibt es für Trainer und Spieler keinen Anlass, eine Videoüberprüfung zu fordern.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=