Fußball-Regeln 2018/2019

29 Spielregeln 2018 /19 | Regel 04 | Ausrüstung der Spieler Elektronische Kommunikation Spielern (einschließlich Auswechselspielern, ausgewechselten und des Feldes verwiesenen Spielern) ist es nicht erlaubt, irgendeine Form von elektronischer Kommunikation oder von Kommunikationsgeräten zu tragen oder einzusetzen (es sei denn, elektronische Leistungs- und Aufzeichnungsgeräte sind erlaubt). Der Einsatz von elektronischen oder Kommunikationsgeräten durch Teamoffizielle ist zulässig, sofern dies in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu Taktik- oder Coachingzwecken geschieht. Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Mobilgeräte (z. B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Spieloffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich aufgrund des Einsatzes von Elektro- oder Kommunikationsgeräten unangemessen verhalten, werden aus der technischen Zone verwiesen. Elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS) Wenn tragbare Technologien als Teil von elektronischen Leistungs- und Aufzeichnungssystemen (EPTS) bei Spielen in einem offiziellen Wettbewerb der FIFA, einer Konföderation oder eines nationalen Fußballverbands eingesetzt werden, muss der Wettbewerbsorganisator gewährleisten, dass die an der Ausrüstung der Spieler angebrachte Technologie keine Gefahr darstellt und wie folgt gekennzeichnet ist: Diese Kennzeichnung zeigt an, dass die Technologie offiziell getestet wurde und den Mindestsicherheitsanforderungen des Internationalen Spielstandards entspricht, der von der FIFA entwickelt und vom IFAB genehmigt wurde, entspricht. Die testenden Institute sind von der FIFA zu genehmigen. Für etwaige elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (vorbehaltlich der Zustimmung des nationalen Fußballverbandes/Wettbewerbsorganisators) muss der Wettbewerbsorganisator gewährleisten, dass die Informationen und Daten, die von den ELAS während Spielen eines offiziellen Wettbewerbs in die technische Zone übertragen werden, verlässlich und wahrheitsgetreu sind. Von der FIFA erlassene und vom IFAB zugelassene Standards sollen den Wettbewerbsorganisator bei der Bewilligung von verlässlichen und wahrheitsgetreuen ELAS unterstützen. Diese Standards gelten für die bis am 1. Juni 2019 dauernde Übergangsphase. Nachfolgendes Gütesiegel bestätigt,

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